Änderung bei Bezahlung der Umsatzsteuer

MIT begrüßt Vorstoß, Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung dauerhaft anzuheben

Dr. Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, nimmt zu den Plänen zur Änderung bei der Umsatzsteuer (Ist-Besteuerung) wie folgt Stellung:

 „Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU begrüßt die Überlegungen des Bundesfinanzministers, allen Betrieben mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 000 Euro die Ist-Besteuerung dauerhaft zu ermöglichen. Damit wird eine langjährige Forderung der MIT aufgegriffen.

Im Frühjahr 2009 beschloss die Große Koalition, die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme eines verlängerten Zahlungsziels von 250 000 Euro auf 500 000 Euro anzuheben.

Mit Blick auf die Planungssicherheit der Unternehmen ist es nicht sinnvoll, diese Regelung immer wieder im jährlichen Turnus zu verlängern. Daher ist es folgerichtig, die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme eines verlängerten Zahlungsziels zu entfristen.

Die Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist kurzfristig (bis zum 1o.ten des Folgemonats) zu leisten. Es belastet besonders kleinere Betriebe, wenn sie gegenüber dem Finanzamt in Vorleistung treten müssen, obwohl Rechnungen vom Kunden noch nicht bezahlt wurden (sog. Soll-Besteuerung). Handwerksbetriebe und kleinere industrielle Fertigungsbetriebe geraten hierdurch bedingt oftmals in Liquiditätsengpässe.

Perspektivisch fordert die MIT, die Grenze für die Ist-Besteuerung auf 1 Million Euro Jahresumsatz anzuheben, um mindestens Kleinunternehmen von der systemwidrigen Belastung zu befreien.“