Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU(MIT) fordert die Abschaffung der Vorfälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge, wie es von der CDU 2005 versprochen wurde. Einen entsprechenden Beschluss fasste der MIT-Bundesvorstand auf seiner Sitzung am Montag in Berlin. Darin fordert die MIT die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag auf, einen Gesetzesentwurf einzubringen, welcher die zum Jahr 2006 eingeführte Vorfälligkeit rückgängig macht.
Bei der Einführung der Vorfälligkeitspflicht hat sich die christlich-demokratische Union zu Recht gegen die mittelstandsfeindliche Regelung ausgesprochen und angekündigt, das Gesetz zurückzunehmen, sobald die Union in der Regierungsverantwortung ist. Die Union muss nun Wort halten und das Versprechen der Rücknahme einlösen. Für die zahlreichen mittelständischen Unternehmer in Deutschland ist die Abschaffung der Vorfälligkeit wahlkampfentscheidend. Die Union ist in der Pflicht, die bürokratische und finanzielle Fußfessel der Vorfälligkeit rasch abzulegen, zumal die Voraussetzungen dafür gegeben sind“, sagt Dr. Josef Schlarmann, MIT-Bundesvorsitzender.
Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Rentenentlastungsgesetz vom 3. August 2005 beschlossen, ab Januar 2006 die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorzuverlegen. Anstatt bis zum 15. des Folgemonats mussten die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bereits zum drittletzten Bankarbeitstag für den Folgemonat zahlen. Damit sollte insbesondere die Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert werden.
„Der Grund für die Einführung der Vorfälligkeit, der finanzielle Engpass in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist zwischenzeitlich weggefallen“, unterstreicht Dr. Schlarmann. Die Sozialkassen weisen aktuell eine Liquidität im zweistelligen Milliardenbetrag aus. „Angesichts der Finanzpolster in den Sozialkassen sowie der sich verdichtenden Anzeichen einer sich eintrübenden Konjunktur ist es das Gebot der Stunde, die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen und die Unternehmen dadurch spürbar zu entlasten. Die Rücknahme der Vorfälligkeit ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Die Union darf das Vertrauen des unternehmerischen Mittelstands und damit ihrer Kernklientel nicht verspielen“, sagt Dr. Schlarmann.
Die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge führte zu einer doppelten Belastung der Unternehmen. Erstens wurde den Firmen unberechtigterweise Liquidität entzogen und zweitens wurden die Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet. Insbesondere mittelständische Betriebe leiden unter dem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Einerseits müssen die Arbeitgeber ihre Lohnkosten zu einem Zeitpunkt zahlen, zu dem die tatsächliche Höhe, insbesondere bei Abrechnungen nach erbrachten Arbeitsstunden, noch nicht bekannt ist. Im Folgemonat müssen die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden. Zum anderen wurde den Unternehmen durch die vorgezogene Fälligkeit und der Zahlung von 13 Beiträgen im Jahre 2006 Liquidität entzogen. Je nach Eigenkapitalausstattung und Liquiditätslage des Unternehmens wirkt sich dies bis heute auf die jährlichen Zinsbelastungen für Fremdkapital beziehungsweise auf die Rentabilität aus. Dies schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen und behindert somit die Schaffung von Arbeitsplätzen.